Für eine ordnungsgemäße Belüftung muss mindestens zwischen der Rückwand und dem Boden des Einbauschranks eine Lüftungsöffnung von 50 mm und zwischen beiden Seiten des Gerätes des Geräts und dem unteren Rand des Möbelstücks sowie zwischen dem beidseitigen Rand des Geräts und dem Schrank ein Lüftungsspalt von 5 mm vorhanden sein, der auf keinen Fall verschlossen werden darf. Stellen Sie also sicher, dass die Seiten nicht an den vorderen Kanten des Gehäuses anliegen. Verbinden Sie den Geräts mit der Stromversorgung.
Schrank
Gerät